Tätigkeitsfelder
Ich gebe mein Bestes, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Im Arbeitsrecht können sich vielfältige rechtliche Fragen stellen, etwa wenn ein Jobwechsel ansteht und ein Arbeitszeugnis benötigt wird oder wenn es Meinungsverschiedenheiten zur Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses gibt, etwa der Arbeitgeber Arbeitsschutzbestimmungen nicht einhält. Ein weiteres Feld ist natürlich die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung. Auf Arbeitnehmerseite ist hierbei die sehr kurze Frist von 3 Wochen für eine Kündigungsschutzklage zu beachten. Gerne helfe ich Ihnen hier weiter.
Im Mietrecht sind bekannte Streitpunkte etwa Mängel an der Mietsache und die Frage inwiefern diese zur Minderung der Miete berechtigen oder die Beendigung des Mietverhältnisses. Eine besondere Bedeutung hier haben hier Eigenbedarfskündigungen. Zudem müssen vor Gericht häufig Streitfälle bezüglich der Sanierung von Mietwohnungen und der Abwälzung der Kosten auf die Mieter entschieden werden. Ein weiteres strittiges Thema ist die Frage ob und wenn ja in welchem Umfang am Ende eines Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen. Hier hat der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren eine Vielzahl von wegweisenden Urteilen gefällt. Gerne beantworte ich Ihre Fragen hierzu.
Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eröffnet? Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich anwaltlich vertreten zu lassen, sollten Sie sich selbst zunächst nicht (zunächst nicht selbst) zur Sache äußern und erst einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen lassen. Gerne können Sie mich hierfür kontaktieren. Ich bin sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger tätig. Neben der Strafverteidigung ist auch die Vertretung als Geschädigter einer Straftat im Rahmen der Nebenklage oder Privatklage möglich.
Der Bereich des Vertragsrechts beinhaltet sowohl die Erstellung als auch die Prüfung von Verträgen. Hierbei kommt es oftmals dazu, dass sich nach einem Vertragsschluss Fragestellungen ergeben, da der Vertrag in einem bestimmten Punkt unklar ist und gegebenenfalls ausgelegt werden muss. Gerne bin ich Ihnen sowohl bei der Erstellung als auch bei der Prüfung von zivilrechtlichen Verträgen behilflich.